Prämiengutscheine für an Weiterbildung Interessierte
Das Lernen im Lebenslauf gehört zu den großen politischen und gesellschaftlichen Herausforderungen in Deutschland. Die Verwirklichung des Lernens im Lebenslauf ist entscheidend für die Perspektive des Einzelnen, den Erfolg der Wirtschaft und die Zukunft der Gesellschaft. Dieser Herausforderung zu begegnen, gehört zu den vorrangigen bildungspolitischen Aufgaben. Daher ist die Bundesregierung dem Ziel verpflichtet, Deutschlands wichtigste Ressource "Bildung" stärker für wirtschaftliche Dynamik und persönliche Aufstiegschancen zu erschließen.

Um die Bereitschaft jedes und jeder Einzelnen zu unterstützen, durch private Investitionen in die persönliche, allgemeine berufliche Weiterbildung Vorsorge für eine erfolgreiche Beschäftigungsbiographie zu treffen, führt die Bundesregierung eine "Bildungsprämie" ein. Durch finanzielle Anreize sollen mehr Menschen zur individuellen Finanzierung von Weiterbildung motiviert und befähigt werden. Außerdem müssen Bildungsausgaben als Investition verstanden werden - auch von denen, die bislang noch nicht in ihre eigene Weiterbildung investieren. Dies geschieht mit Hilfe von drei Komponenten zur Finanzierung von individueller beruflicher Weiterbildung:
- Einen Prämiengutschein in Höhe von max. 154 € können Erwerbstätige erhalten, deren zu versteuerndes Jahreseinkommen derzeit 20.000 € (oder 40.000 € bei gemeinsam Veranlagten) nicht übersteigt. Mindestens die gleiche Summe müssen sie selbst für die Weiterbildung aufbringen.
- Mit dem "Weiterbildungssparen" wird im Vermögensbildungsgesetz zur Finanzierung von Weiterbildung eine Entnahme aus den Guthaben erlaubt, auch wenn die Sperrfrist noch nicht abgelaufen ist.
- Ein Weiterbildungsdarlehen kann auch bei höheren Einkommen in Anspruch genommen werden. Rechtsgrundlage wird eine Förderrichtlinie sein.
- Voraussetzung für einen Prämiengutschein ist in jedem Fall ein persönliches Beratungsgespräch in der ausgewählten Beratungsstelle. Prämiengutscheine können nicht elektronisch oder telefonisch beantragt werden.
Um einen Prämiengutschein erhalten zu können, müssen zum Beratungsgespräch folgende Dokumente vorgelegt werden:
- amtlicher Ausweis mit Foto (Reisepass, Führerschein, Personalausweis),
- letzter Einkommensteuerbescheid (mind. aus dem Vor-Vorjahr); ersatzweise kann eine Nichtveranlagungsbescheinigung (NVB) vorgelegt werden, oder aber eine Lohnbescheinigung des Arbeitgebers mit Selbstauskunft zum Einkommen,
- ggf. Nachweis über den Aufenthaltsstatus, sofern Sie nicht deutscher Staatsbürger bzw. deutsche Staatsbürgerin sind.
- Im Gespräch sind dann folgende Erklärungen zu unterzeichnen, die in der Beratung erstellt werden:
- Einwilligungserklärung nach § 4a Bundesdatenschutzgesetz,
- Selbsterklärung über den Erwerbsstatus.
- Das Verfahren stellt sich im Überblick wie folgt dar:
- Sie suchen eine Beratungsstelle auf, die Gutscheine ausstellen kann. Im Rahmen einer Prämienberatung werden die persönlichen Voraussetzungen, das Weiterbildungsziel und die Anforderungen an die Weiterbildung geklärt. Wenn sie erfüllt sind, erhalten Sie einen Gutschein.
- Die Beratungsstelle nennt auf dem Prämiengutschein das Weiterbildungsziel und geeignete Weiterbildungsanbieter. Sie erklärt die Finanzierungsmöglichkeiten.
- Sie buchen bei einem der genannten Weiterbildungsanbieter einen Kurs oder eine Prüfung für das auf dem Gutschein angegebene Weiterbildungsziel. Der Weiterbildungsanbieter akzeptiert bei Annahme des Prämiengutscheins die anteilige Begleichung der Gebühren in Höhe des Gutscheinwertes mit dem Prämiengutschein.
- Der Weiterbildungsanbieter beantragt bei der Service- und Programmstelle Bildungsprämie die Zuwendung in Höhe des Gutscheinwertes.
Weitere Informationen unter der kostenlosen Hotline (0800 - 2623 000) oder über eine E-Mail an bildungspraemie@bmbf.buergerservice-bund.de


