Vorteile einer Innungsmitgliedschaft
Als selbständige/r HandwerksunternehmerIn gibt es viele gute Gründe, Mitglied einer Handwerksinnung zu sein.
Neben dem Gefühl, einer starken Interessensgemeinschaft anzugehören, sind es vor allem kostenfreie oder -günstige Dienstleistungen, die man aufgrund der Innungsmitgliedschaft exklusiv genießt. Dies sind Vorteile, die sich für ein Handwerksunternehmen im wahrsten Sinne des Wortes bezahlt machen.Das sind Ihre Vorteile bei einer Innungsmitgliedschaft:
Beratung • kostenlose Rechtsberatung zu allen Fragen im betrieblichen Zusammenhang
• kostenlose Tarifauskünfte
• kostenlose Vertretung bei Rechtsberatung gegenüber Behörden
• (Gutachten, Wider- und Einsprüche, Anträge usw.)
Hilfen bei der Betriebsführung • Weitergabe von aktuellen fachspezifischen tarifvertraglichen und handwerkspolitischen Informationen
• kostenlose Zusendung der Rundschreiben
• Beitritt zum Bürgschaftsrahmenabkommen der Landesinnungsverbände *
• kostengünstige Beschaffung von Bürgschaften möglich
• kostenlose oder kostengünstige Fachspezifizische Seminare für Handwerker
• kostenlose Zusendung von Formular- und Mustersammlung für Personalarbeit, VOB-Muster
• Einziehungsstelle: kostenloses Anmahnen von Kundenforderungen
• incl. der Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens
Soziale Sicherung • kostengünstige Versicherungen für Handwerker über das Versorgungswerk der
• KH in Zusammenarbeit mit der Signal/ Iduna Gruppe
• Möglichkeit der Versicherung der Mitarbeiter bei der Innungskrankenkasse
Hilfe für den Arbeitgeber • kostenlose Vertretung vor Arbeitsgerichten und Sozialgerichten 1. und 2. Instanz
• bis zu einem Streitwert Streitwert von 2.500 € (ersparte Anwaltskosten ca. 600 €)
• kostengünstiger Anschluß an den arbeitsmedizinischen und sicherheitstechnischen Dienst
• mögliche Inanspruchnahme von Zahlungen aus den
• Streikfonds der Landesinnungsverbände im Streikfall *
Damit sich Ausbildung lohnt • reduzierte oder keine Lehrgangskosten für Überbetriebliche Unterweisungsmaßnahmen
• reduzierte oder keine Prüfungsgebühren für Zwischen- und Gesellenprüfungen
* Möglichkeit besteht nur bei Landesinnungsverbänden bestimmter Handwerksinnungen.
Bitte informieren Sie sich näher, ob für Sie die Möglichkeit besteht.